Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§ 1 Geltungsbereich

Allen gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen WALTHER RASCHEN - Vogelhäuser - Nisthöhlen - Birkenständer (im Folgenden auch: WALTHER RASCHEN) und unseren Kunden werden die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde gelegt, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Hiervon abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als sie mit vorliegenden Bestimmungen übereinstimmen, ansonsten wird ihnen hiermit ausdrücklich widersprochen. Alle von diesen AGB abweichenden Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werde, sind schriftlich niederzulegen.

 

§ 2 Angebot / Bestellung und Vertragsschluss

(1) Alle Angebote von WALTHER RASCHEN sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend, es sei denn, dass wir das Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.

(2) Der Vertrag mit dem Kunden kommt zustande, indem wir innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Eingang der Bestellung die Ware an den Kunden ausliefern oder dem Kunden innerhalb dieser Frist eine Auftragsbestätigung zusenden.

(3) Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen vor, ohne dass hierdurch die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses berührt wird, soweit der Gegenstand selbst und sein Aussehen dadurch nicht grundlegend geändert werden.

 

§ 3 Preise / Zahlung

(1) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.

(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk bzw. Lager (Ganderkesee) zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versand- und Verpackungskosten sind von den angegebenen Preisen nicht eingeschlossen und extra zu entrichten.

(3) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

(4) Macht der Kunde von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, muss er die Kosten der Rücksendung tragen. Dies gilt unabhängig vom Wert der zurückgesandten Ware.

 

§ 4 Liefer- und Leistungszeit / Lieferverzug

(1) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat der Kunde uns eine angemessene Nachfrist, beginnend mit dem Tag der schriftlichen Inverzugsetzung, zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

(2) Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die bestellte Ware nicht mehr verfügbar/lieferbar ist oder wir selbst von unserem Zulieferer nicht rechtzeitig beliefert werden können. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware/Leistung informieren und eine bereits erstattete Gegenleistung des Kunden unverzüglich zurück erstatten.

(3) Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

(4) Wir haften dem Kunden bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf eine von uns zu vertretende vorsätzliche oder grobe Vertragsverletzung beruht. Beruht der Lieferverzug nicht auf eine von uns zu vertretende vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren typischen Durchschnittsschaden beschränkt. In den übrigen Fällen des Lieferzuges haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltswaren) bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.

(2) Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z.B. im Falle einer Pfändung, hat der Kunde den Dritten auf das Eigentum von WALTHER RASCHEN an der Vorbehaltsware hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch eine ggf. erforderlich werdende Intervention durch uns entstehen.

(3) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des vereinbarten Kaufpreises der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest sicherungshalber an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.

 

 

 

Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

(4) Im Falle des Zahlungsverzugs oder des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware zu beanspruchen. In der Rücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

 

§ 6 Mängelhaftung / Gewährleistung

(1) Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich bei der Anlieferung / Abholung zu untersuchen. Er hat uns alle offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge genügt. Kommt der Kunde den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, gilt die Ware als genehmigt. Uns ist Gelegenheit zur gemeinsamen Feststellung der angezeigten Beanstandungen zu geben.

(2) Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels (Nacherfüllung) oder zur Ersatzlieferung berechtigt.

(3) Die Mängelhaftungsrechte des Kunden richten sich im Übrigen nach den gesetzlichen Regelungen mit der Maßgabe, dass WALTHER RASCHEN bei Vorliegen eines Mangels zunächst zur Nacherfüllung berechtigt ist. Der Kunde hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung gilt mit dem 2. vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Rücktritt) verlangen.

(4) Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch unverhältnismäßig erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort (Ganderkesee) verbracht wurde.

(5) Ist der Kunde Kaufman, so hat die Rüge offener Mängel innerhalb einer Frist von 3 Tagen nach deren Bekanntwerden schriftlich zu erfolgen. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.

(6) Gegenüber Kaufleuten verjähren die Gewährleistungsansprüche innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Erhalt der Ware.

 

§ 7 Haftungsbeschränkung

Wir haften für Schäden, die von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Im Übrigen schließen wir die Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind, aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Für Fälle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung außerdem bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf den dreifachen Kaufpreis beschränkt.

 

§ 8 Datenschutz und Geheimhaltung

Der Kunde willigt in die Erhebung, Speicherung, Nutzung, Weitergabe und ggf. Änderung seiner personenbezogenen Daten ein, soweit dies für die Abwicklung des Vertrages mit dem uns erforderlich ist. Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen. Wir verpflichten uns für diesen Fall, die personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen, sobald das Vertragsverhältnis vollständig abgewickelt ist.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Ist der Kunde Kaufmann, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen unser Firmensitz (Ganderkesee). Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.

(2) Hat der private Endverbraucher keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, so ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.

(3) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der WALTHER RASCHEN und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

November 2014

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